Liebe Besucher wir bitten um Ihr Verständnis!
Entsprechend der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V vom 27. Mai 2021* besteht „für Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten sowie ähnliche Einrichtungen … die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 8 einzuhalten; es gilt:
Die Nutzung ist nur gestattet, wenn die Besucher über ein negatives Ergebnis einer gemäß § 1a der Verordnung durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen.
Diese Vorgabe gilt für geimpfte und genesene Personen gemäß § 7 Absatz 2 COVID-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung als erfüllt.
1. Die Einhaltung von mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und Begleitpersonen Pflegebedürftiger, ist zu gewährleisten.
2. Für Besucherinnen und Besucher besteht die Pflicht, eine Mund-NaseBedeckung (medizinische Gesichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmasken (gemäß Anlage der CoronavirusSchutzmasken-Verordnung – SchutzmV in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel FFP2-Masken) zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nach Satz 1 entfällt im Außenbereich, sofern der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird.
3a. Die anwesenden Personen sind in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit.
3b. Die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung soll in elektronischer Form landeseinheitlich mittels der LUCA-App erfolgen. Hierbei entfällt die Verpflichtung eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen.
Die maximal gestattete Besucherzahl ergibt sich aus der Begrenzung von einer Person pro 10 qm der zu diesem Zweck genutzten Raumfläche.
Wir hoffen, dass diese Beschränkungen so schnell als möglich aufgehoben werden können und wir Sie in gewohnter Weise bei uns begrüßen dürfen.
Bis es soweit ist, müssen wir uns an die Verordnung halten!
Ein erster Lichtblick eröffnet sich bereits – es sieht so aus, dass wir ab Ende Juni (dieses Jahrs) wieder Sammelexkursionen im Besucherbruch des Tagebaus durchführen dürfen. Selbstverständlich informieren wir Sie sofort über die Termine und Verfahrensweisen, wenn diese verbindlich feststeht.
Ihr /Euer Kreidemuseums-Team
*Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2021 Nr. 33; Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V Vom 27. Mai 2021